Die Arbeitslosenquote in Polen ist seit mehreren Jahren relativ niedrig. Die Zahl der Menschen, die bereit sind, in sich entwickelnden und neu gegründeten Betrieben zu arbeiten, deckt oft nicht den Bedarf der Unternehmer. Dies führt dazu, dass Unternehmen bereit sind, Ausländer zu beschäftigen.
Die Beschäftigung eines Ausländers aus einem Nicht-EU-Land ist für den Arbeitgeber mit einer Reihe von Verpflichtungen verbunden. Je nachdem, ob wir einen Staatsangehörigen eines Landes beschäftigen wollen, für das die so genannte vereinfachte Prozedur gilt (Ukraine, Georgien, Armenien, Moldawien, Russland, Weißrussland), oder ob wir nach Arbeitskräften aus Asien oder Afrika suchen, sind unterschiedliche Schritte zu unternehmen.
Beschäftigung von Ausländern – Angebot für Unternehmen
Meistens sind es aufgrund der sprachlichen und kulturellen Nähe Arbeitnehmer aus der Ukraine, aber immer häufiger erscheinen auch Staatsbürger aus Asien auf unserem Arbeitsmarkt.
Für Unternehmen, die eine Beschäftigung von Arbeitnehmern aus dem Ausland planen, bietet die EWL-Arbeitsagentur umfassende Dienstleistungen in diesem Bereich an:
- Beschaffung und Auswahl von Arbeitnehmern aus dem Ausland
- Zeitarbeit / Leasing (Vermietung) von Arbeitnehmern für Unternehmen
- Outsourcing von Prozessen und Funktionen
- Grenzüberschreitender Entsendung von Arbeitnehmern
- Umfassender Legalisierung der Beschäftigung von Ausländern
Arbeitsagentur für Ausländer – warum man EWL vertrauen sollte
Der Prozess der Beschäftigung eines Ausländers ist relativ lang und komplex. Besonders, wenn wir entscheiden, ihn selbst durchzuführen. Eine einfachere und schnellere Möglichkeit für ein Unternehmen, einen Ausländer zu beschäftigen, ist die Kontaktaufnahme mit einer spezialisierten Arbeitsagentur, die sich nicht nur um die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung von Ausländern kümmert, sondern auch die für die Bedürfnisse des Unternehmens am besten geeigneten Arbeitnehmer auswählt.
Wie beschäftigt man einen Ausländer? – Schritt für Schritt
1. Personalbeschaffung
Der Prozess der Gewinnung von Arbeitnehmern aus dem Ausland sollte mit einer gut geplanten Personalbeschaffung beginnen. Lokale Werbeportale, Flyer, Billboards oder Flüstermarketing sind nur einige der Möglichkeiten, Bewerber zu erreichen.
2. Amtliche Angelegenheiten
Wenn wir einen geeigneten Bewerber gefunden haben, ist es an der Zeit, sich um eine Einladung für den Ausländer zu bemühen. Bei Arbeitnehmern, die unter die so genannte „vereinfachte Prozedur” fallen, ist das erste Dokument, das wir einreichen müssen, eine Erklärung über die Beauftragung eines Ausländers mit der Arbeit (Erklärung über die Absicht, einen Ausländer zu beschäftigen, Erklärung über die Beschäftigung eines Ausländers).
3. Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags
Bei der Entscheidung für die Beschäftigung von Ausländern empfiehlt es sich, im Voraus über die Form der Arbeit nachzudenken. In der Regel können wir mit einem Ausländer einen Auftragsvertrag oder einen Arbeitsvertrag abschließen. Wenn Ausländer die gleiche Arbeit wie unsere Vollzeitbeschäftigten leisten, müssen wir ihnen die gleichen Arbeits- und Lohnbedingungen bieten.
Bei der EWL-Gruppe können wir auch Ausländer auf der Grundlage eines Zeitarbeitsvertrags beschäftigen. Diese Lösung ist ideal für Branchen, die durch eine starke Saisonalität der Produktion oder eine hohe Personalrotation gekennzeichnet sind.
Beschäftigung von Ausländern – rechtlicher Aspekt
Beschäftigung von Ausländern in Polen wird durch eine Reihe von Rechtsdokumenten – Gesetzen und Verordnungen – geregelt, die Sie kennen müssen, um Ihr Personal auf eine für das Geschäft sichere Weise zu entwickeln. Die grundlegenden Dokumente, die die Regeln für den Aufenthalt und die Arbeit von Ausländern in Polen regeln, sind:
- Das Ausländergesetz, das die Regeln für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Polen festlegt
- Gesetz über die Beschäftigungsförderung und die Arbeitsmarktinstitutionen, umgangssprachlich auch als Ausländerbeschäftigungsgesetz genannt
Es ist zu beachten, dass Änderungen bei der Beschäftigung von Ausländern recht häufig sind. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit der EWL-Zeitarbeitsagentur entscheiden, haben Sie eine Garantie für die volle Legalität des Aufenthalts und der Arbeit der beschäftigten Arbeitnehmer. Wir verfolgen laufend die Gesetzesänderungen und reagieren im Voraus auf Rechtsänderungen. Wir sind ein verantwortungsvoller Partner, mit dem Sie Ihr Geschäft entwickeln können!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wir werden sicherlich die beste Lösung für die Bedürfnisse Ihres Unternehmens finden.