Viele Unternehmen hadern aus rechtlichen Gründen damit, ausländische Arbeitnehmer zu beschäftigen. In diesem Artikel werden wir auf die Voraussetzungen für die Legalisierung der Beschäftigung von Ausländern eingehen und dabei die Dokumentation und das Antragsverfahren sowie wichtige rechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften zur Beschäftigung von Ausländern beleuchten. Im Anschluss daran beschäftigen wir uns mit praktischen Tipps für eine erfolgreiche Integration ausländischer Mitarbeiter und werden im letzten Kapitel auf das Thema Unterstützung und Ressourcen für Arbeitgeber eingehen.
Voraussetzungen für die Legalisierung der Beschäftigung von Ausländern
Um ausländische Mitarbeiter beschäftigen zu können, müssen aus rechtlicher Sicht mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Da es einen Unterschied macht, ob es sich bei den Arbeitnehmern um EU- oder Nicht-EU-Bürger handelt, haben wir eine Tabelle mit den wichtigsten Punkten erstellt, die auf diesen Unterschied eingeht.
Voraussetzungen | Beschreibung | EU-Bürger | Nicht-EU-Bürger | Erfüllung |
Arbeitserlaubnis | Notwendig für die legale Arbeitsaufnahme | Nein | Ja | Vor der EinLegalisierung der Beschäftigung von Ausländernreise |
Aufenthaltsgenehmigung | Erlaubt den legalen Aufenthalt im Land | Nein | Ja | Vor der Einreise |
Sprachkenntnisse | Oftmals erforderlich für die Verständigung am Arbeitsplatz. Keine Pflicht | Ja (bedingt) | Ja | Vor Arbeitsaufnahme, Nachreichen möglich |
Qualifikationsnachweise | Bestätigung der fachlichen Eignung des Mitarbeiters | Ja | Ja | Vor Arbeitsaufnahme, Nachreichen möglich |
Gesundheitsprüfung | Sicherstellung der körperlichen Eignung für die Tätigkeit | Ja (bedingt) | Ja | Vor Arbeitsaufnahme, Nachreichen möglich |
Sicherheitsprüfung | Für sicherheitsrelevante Bereiche | Ja (bedingt) | Ja | Vor Arbeitsaufnahme |
Vertragsunterzeichnung | Rechtsverbindliche Vereinbarung der Arbeitskonditionen | Ja | Ja | Vor Arbeitsaufnahme |
Registrierung bei den Behörden | Notwendig für die offizielle Anerkennung | Ja | Ja | Nach der Einreise |
Steuerliche Registrierung | Sicherstellung der steuerlichen Erfassung | Ja | Ja | Nach der Einreise |
Sozialversicherung | Schutz des Arbeitnehmers bei Krankheit und Unfällen | Ja | Ja | Vor Arbeitsaufnahme |
Dokumentation und Antragsverfahren
Um auf der sicheren Seite zu sein, hier ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Arbeitgeber, um die Legalisierung ausländischer Mitarbeiter zu erreichen sowie der relevante Punkt der Sprachkenntnisse für ein gutes Gelingen der Integration ausländischer Mitarbeiter.
Im ersten Schritt ist ein Antrag auf Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters bei der zuständigen Behörde zu stellen. Es ist ein unterzeichneter Arbeitsvertrag vorzulegen sowie relevante Qualifikationsnachweise. Ein polizeiliches Führungszeugnis des Mitarbeiters sowie ein medizinisches Gutachten für die gesundheitliche Eignung für bestimmte Arbeitsbereiche kann ebenfalls notwendig sein. Zur Klärung der Identität sind gültige Ausweisdokumente ausreichend. Der nächste Schritt zur Legalisierung ausländischer Mitarbeiter ist die Anmeldung des Wohnsitzes des Mitarbeiters. Zur steuerlichen Erfassung ist eine Registrierung beim Finanzamt notwendig. Vorgelegt werden muss zudem der Sozialversicherungsnachweis. Hier ist zu beachten, dass die frühere Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises von ausländischen Mitarbeitern abgeschafft wurde. Für die bessere Integration wird Unternehmen dringend angeraten, entsprechende Sprachnachweise einzufordern.
Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften
Die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer setzen folgende Gesetze und Verordnungen:
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Regelt den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland - Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Bestimmt die Bedingungen für die Beschäftigung von Ausländern - Mindestlohngesetz (MiLoG)
Legt den gesetzlichen Mindestlohn fest - Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Regelt die zulässigen Arbeitszeiten - Sozialgesetzbuch (SGB)
Enthält Bestimmungen zur Sozialversicherung - Gewerbeordnung (GewO)
Regelt gewerbliche Tätigkeiten und Anforderungen - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Bestimmt die Bedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern - Antidiskriminierungsgesetz (AGG)
Schützt vor Diskriminierung am Arbeitsplatz - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Regelt den Schutz personenbezogener Daten - Integrationsgesetz
Fördert die Integration von Ausländern in die Gesellschaft
Praktische Tipps für eine erfolgreiche Integration ausländischer Mitarbeiter
Unternehmen haben viele Möglichkeiten zur Integration ausländischer Mitarbeiter. Einer der wichtigsten Schlüssel zur Integration ist sicher der Spracherwerb. Die Sprache ist elementarer Bestandteil der Verständigung und Integration. Ein weiterer Punkt ist die kulturelle Sensibilisierung aller Mitarbeiter. Um die berufliche Eingliederung zu erleichtern, können Mentoring-Programme sowie regelmäßige Feedbackrunden zum gegenseitigen Verständnis aufgelegt werden. Auch soziale Aktivitäten wie Feiern oder die Teilnahme an Umweltaktivitäten können integrierend wirken. Aber auch einfache Unterstützungsmaßnahmen wie die Begleitung ausländischer Arbeitnehmer bei Behördengängen etc. wirken sich positiv auf das Miteinander aus.
Unterstützung und Ressourcen für Arbeitgeber
Eine der Kernaufgaben der EWL ist die Unterstützung von Arbeitgebern zur Ausländerbeschäfti-gung. Zu den Maßnahmen gehört die Rechtsberatung ebenso wie Schulungsangebote, Sprachkurse, Integrationsprogramme und vieles mehr. Es hat sich bewährt, in die Integration ausländischer Mitarbeiter zu investieren, denn im Gegenzug erhalten Sie ein besseres Betriebsklima und eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit, die sich in der Konsequenz positiv auf die Motivation und die Produktivität auswirkt.