Für Investoren

Gemäß Art. 374 des Gesetzes über Handelsgesellschaften informieren wir darüber:

  • Die Gesellschaft ist unter dem Firmennamen tätig: EWL Aktiengesellschaft,
  • Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Warschau, Aleje Jerozolimskie 142 B (6. Stock), 02-305 Warschau,
  • das Registergericht, bei dem die Unterlagen der Gesellschaft aufbewahrt werden, ist Amtsgericht für die Hauptstadt Warschau in Warschau, XIII. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters,
  • Die Gesellschaft ist im Nationalen Gerichtsregister unter der Nummer: 0000080338 eingetragen,
  • Die Gesellschaft hat die Steuer-Identifikationsnummer (NIP): 1132330806,
  • die Höhe des Grundkapitals der Gesellschaft beträgt: 100.000,00 PLN; das Kapital wurde in voller Höhe eingezahlt.

Erste Aufforderung zur Einreichung von Aktiendokumenten

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 30. August 2019 zur Änderung des Gesetzbuches für Handelsgesellschaften und einiger anderer Gesetze (Gesetzblatt von 2019, Pos. 1798), im Folgenden als „Gesetz“ bezeichnet, hat EWL S.A. (im Folgenden: „die Gesellschaft“) ihre Aktionäre über die Einführung der obligatorischen Dematerialisierung von Gesellschaftsaktien in die polnische Rechtsordnung, d.h. die Ersetzung der Papierform der Aktien durch eine elektronische Aufzeichnung im Aktionärsregister informiert, das von der in Artikel 17 des Gesetzes genannten Stelle geführt wird.
Gemäß den eingeführten Änderungen erlischt die Gültigkeit der geltenden Aktiendokumente, die von der Gesellschaft ausgegeben werden, kraft Gesetzes am 1. März 2021. Nach diesem Datum sind die Aktien kein Dokument, das den Aktionärsstatus bestätigt, sondern lediglich ein Nachweis, der zur Aktualisierung des elektronischen Aktionärsregisters erforderlich ist. Andererseits geht nach dem 1. Januar 2026 der Schutz der Mitgliedschaftsrechte für Aktionäre verloren, deren Aktienurkunden nicht bei der Gesellschaft hinterlegt wurden und die nicht im elektronischen Aktienregister eingetragen sind.
Im Zusammenhang mit den oben genannten Änderungen fordert der Vorstand der Gesellschaft gemäß Artikel 16 des Gesetzes alle Aktionäre der EWL S.A. auf, die Aktienunterlagen bis spätestens 24. August 2020 im Sekretariat des Gesellschaftsbüros in der Aleje Jerozolimskie Nr. 142B, 02-305 Warschau, an Werktagen (Montag bis Freitag) von 8.00 bis 16.00 Uhr einzureichen.

Zweite Aufforderung zur Einreichung von Aktiendokumenten

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 30. August 2019 zur Änderung des Gesetzbuches für Handelsgesellschaften und einiger anderer Gesetze (Gesetzblatt von 2019, Pos. 1798), im Folgenden als „Gesetz“ bezeichnet, hat EWL S.A. (im Folgenden: „die Gesellschaft“) ihre Aktionäre über die Einführung der obligatorischen Dematerialisierung von Gesellschaftsaktien in die polnische Rechtsordnung, d.h. die Ersetzung der Papierform der Aktien durch eine elektronische Aufzeichnung im Aktionärsregister informiert, das von der in Artikel 17 des Gesetzes genannten Stelle geführt wird.
Gemäß den eingeführten Änderungen erlischt die Gültigkeit der geltenden Aktiendokumente, die von der Gesellschaft ausgegeben werden, kraft Gesetzes am 1. März 2021. Nach diesem Datum sind die Aktien kein Dokument, das den Aktionärsstatus bestätigt, sondern lediglich ein Nachweis, der zur Aktualisierung des elektronischen Aktionärsregisters erforderlich ist. Andererseits geht nach dem 1. Januar 2026 der Schutz der Mitgliedschaftsrechte für Aktionäre verloren, deren Aktienurkunden nicht bei der Gesellschaft hinterlegt wurden und die nicht im elektronischen Aktienregister eingetragen sind.
Im Zusammenhang mit den oben genannten Änderungen fordert der Vorstand der Gesellschaft gemäß Artikel 16 des Gesetzes alle Aktionäre der EWL S.A. auf, die Aktienunterlagen bis spätestens 24. August 2020 im Sekretariat des Gesellschaftsbüros in der Aleje Jerozolimskie Nr. 142B, 02-305 Warschau, an Werktagen (Montag bis Freitag) von 8.00 bis 16.00 Uhr einzureichen.