Die Zeitarbeit als solche ermöglicht es Unternehmen, Mitarbeiter für einen Zeitraum einzustellen, um beispielsweise saisonale Auftragsspitzen zu bewältigen. In Branchen wie der Landwirtschaft oder der Gastronomie, aber auch der Produktion, der Hotellerie, der Logistik und Lagerhaltung und anderen Wirtschaftsbereichen wird die Zeitarbeit oft in Anspruch genommen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Gestiegene Kosten, Fachkräftemangel, der internationale Einfluss und andere Faktoren sind oft ausschlaggebend.
In diesem Blogbeitrag werfen wir ein Schlaglicht auf die Grundlagen und rechtlichen Regelungen für Zeitarbeit in Deutschland, auf die Arbeitsverträge und die rechtlichen Anforderungen sowie die Rechte und Pflichten von Zeitarbeitnehmern und Arbeitgebern, aber auch auf die gesetzlichen Schutzmaßnahmen für Zeitarbeiter sowie die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Zeitarbeitsrecht.
Grundlagen der rechtlichen Regelungen für Zeitarbeit
Gesetzliche Grundlagen für die Zeitarbeit in Deutschland ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie die Tarifverträge. Die Gesetze regeln unterschiedliche Bereiche. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist zuständig für die Regelung der Pflichten der Verleiher wie auch die Rechte der Leiharbeitnehmer. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält grundlegende Arbeitsrechte, die auch bei Leih- oder Zeitarbeitnehmern Anwendung finden. Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeiten und das Mindestlohngesetz – die Minimalanforderungen an den Arbeitslohn. Tarifverträge enthalten darüber hinaus Regelungen, die speziell für die Zeitarbeit gelten.
Arbeitsverträge und rechtliche Anforderungen
Arbeitsverträge für die Zeitarbeit unterliegen bestimmten inhaltlichen Rahmenanforderungen. Mündliche Verträge sind nicht gültig. Stattdessen müssen schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, in denen die genaue Art der Tätigkeit, der Arbeitsort sowie die Arbeitszeit und das Entgelt festgehalten ist. Der Gesetzgeber hat ebenfalls festgelegt, dass der Leiharbeitnehmer über seinen Einsatzort nicht im Unklaren gelassen werden darf und er bei wechselnden Einsatzorten im Vorfeld über den Einsatzort informiert werden muss. Auch der Lohn, der mindestens dem Mindestlohn entsprechen muss, muss im Vertrag festgehalten werden.
Rechte und Pflichten von Zeitarbeitnehmern und Arbeitgebern
Zu den Rechten der Zeitarbeitnehmer gehört die Gleichbehandlung wie die Stammbelegschaft, das Recht auf umfassende Informationen über den Einsatzort und die Tätigkeit sowie der Anspruch auf einen sicheren Arbeitsplatz. Zu seinen Pflichten gehört die Erfüllung der vertraglich festgelegten Arbeitsleistung sowie Durchführung von Arbeitsanweisungen, solange sie sich im rechtlichen Rahmen bewegen.
Der Verleiher hat die Pflicht, eine ordentlichen Arbeitnehmerüberlassung zu führen mit einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt werden und die Lohnzahlungen an die Leiharbeiter pünktlich und in voller Höhe erfolgen, auch wenn der Leiharbeiter nicht eingesetzt wird.
Das Entleihununternehmen hat ebenfalls Pflichten, die sich darin äußern, dass es für einen sicheren Arbeitsplatz zu sorgen hat, der die Gesundheit nicht beeinträchtigt. Ebenfalls ist er dazu verpflichtet für eine Gleichbehandlung mit Blick auf seine Stammbelegschaft zu sorgen. Es gilt: gleiche Arbeitsbedingungen für alle.
Gesetzliche Schutzmaßnahmen für Zeitarbeiter
Die rechtlichen Anforderungen an die Arbeitsverträge in der Zeitarbeit haben sich über die Jahre stetig weiterentwickelt, sodass wir heute an einem Punkt angekommen sind, an dem Equal Pay gilt: gleiches Geld für gleiche Arbeit. Außerdem greift auch bei der Leiharbeit der Mindestlohn und sogenannte Kettenverträge, wie sie früher nicht selten waren, sind heute nicht mehr erlaubt. Ebenfalls ein Riegel wurde der Dauereinrichtung Zeitarbeit vorgeschoben. Die Höchstüberlassungsdauer wurde auf 18 Monate begrenzt, danach muss die Anstellung in ein ordentliches Arbeitsverhältnis übergehen.
Aktuelle Entwicklungen und Änderungen im Zeitarbeitsrecht
Das Zeitarbeitsrecht in Deutschland wird auch in Zukunft Änderungen erfahren. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass europäisches Recht in deutsches Recht umgewandelt werden muss, wenn es beispielsweise um die Entsendung von Arbeitnehmern geht. Zudem werden zukünftige Gerichtsurteile das Zeitarbeitsrecht in seiner Interpretation präzisieren und damit stärken. Auch im Bereich der Tarifverträge wird es weitere Anpassungen geben. In Deutschland sind aktuell etwa 700.000 Menschen in Leiharbeitsverhältnissen. Sie werden ab Oktober 2024 in 2 Stufen 7,6 Prozent mehr Lohn erhalten. Darauf haben sich die DGB-Gewerkschaften sowie der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) geeinigt. Parallel dazu wird es eine jährliche Anpassung des Mindestlohns geben.
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